Notruf 112
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Geschichte der Feuerwehr in der DDR

 
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Am 18. Januar 1956 verkündet die DDR ihr erstes Brandschutzgesetz. Das Gesetz zum Schutze gegen Brandgefahren. Dieses Brandschutzgesetz fällt in die Ära der Modernisierung der DDR die von dem zweiten Fünfjahresplan für die Jahre 1956 bis 1960 geprägt wurde und im Zeichen einer Schrittweisen Mechanisierung und Automatisierungindustrieller Produktionsprozesse stand. Mit dem Brandschutzgesetz ist dann auch der Beginn der Modernisierung des Brandschutzes in der DDR festzustellen.
 

Die Präambel des Gesetzes zum Schutze vor Brandgefahren vom 18. 1. 1956 verdeutlicht den Standort des Brandschutzes in dieser Zeit:
 
Zentrale Brandschutzorgane:
 
Dazu gehörten die Hauptabteilung Feuerwehr in der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei; die Abteilung Feuerwehr in den Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei mit den ihnen direkt unterstellten Brandschutzinspektionen und die Abteilungen Feuerwehr in den Volkspolizeikreisämtern mit den ihnen unterstellten Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos.
 
Örtliche Brandschutzorgane:
 
Dazu gehörten in den Städten und Gemeinden sowie Einrichtungen: Die Freiwilligen Feuerwehren die Pflichtfeuerwehren und die Brandschutzverantwortlichen sowie andere mit Brandschutz beauftragten Personen.
 
Betriebliche Brandschutzorgane:
 
Dazu gehörten die in den Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen eingerichteten Berufsfeuerwehren Freiwilligen- und Pflichtfeuerwehren sowie brandschutzverantwortlichen und die vom Brandschutz beauftragten Personen.
 
Mit dem Gesetz zum Schutze von Brandgefahren gingen auch vom Namen her die kommunalen Berufsfeuerwehren unter, diese erhielten nun die Bezeichnungen Abteilung Feuerwehr, Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos und waren somit vollkommen verstaatlicht.
 
Mit der Verordnung über die Statuten der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane vom 14. Januar 1959 wurden die Aufgaben die organisatorischen Strukturen die Rechte und Pflichten der Angehörigen dieser Feuerwehr näher geregelt. Auf Kreisebene wurden bereits Katastropheneinheiten gebildet die sich aus einem Katastrophenbauzug bzw. -löschzug und eine Spezialgruppe zusammensetzten.
 

Das zweite am 19.12.1974 beschlossene Brandschutzgesetz der DDR löste das erste derartige Gesetz der DDR ab. Das neue Gesetz erklärte den Brandschutz als „Anliegen der sozialistischen Gesellschaft“. An der Struktur und Gliederung der Feuerwehren änderte sich nichts Grundlegendes. Für das Organ Feuerwehr von großer Wichtigkeit, die Herauslösung bzw. ihre Ausgliederung aus der Deutschen Volkspolizei. Sie erhielten innerhalb des Ministeriums des Innern (MdI) der DDR einen eigenständigen Rechtsstatus und waren fortan „Angehörige des Organs Feuerwehr im MdI.

 
Das Organ Feuerwehr
 
Das Organ „Feuerwehr“ war die zentralgeleitete (staatliche) Feuerwehr. Sie war nach dem Brandschutzgesetz als ein „untrennbarer Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht dem Minister des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei unterstellt“.
 
Die örtlichen freiwilligen Feuerwehren (örtlichen Brandschutzorgane)
 
Sie wurden als ehrenamtliche Kräfte des operativen und vorbeugenden Brandschutzes organisatorisch von den Bereichen Inneres der örtlichen Organe (Kommune) geführt. Die fachliche Anleitung und Ausbildung erfolgte zum größten Teil über das Organ Feuerwehr. Sie waren der zahlenmäßig größte Teil der Feuerwehren und unterstanden auch nach dem Brandschutzgesetz organisatorisch, materiell und finanziell den örtlichen Räten (Kommune und Bürgermeister). Für die Angehörigen war neu, dass nach entsprechender Ausbildung durch die Kommune zur Durchführung von Brandschutzkontrollen in Betrieben und Einrichtungen ermächtigt werden konnten und diese auch betreten durften.Mit dem Brandschutzgesetz wurde durch den Minister eine Reihe von Anordnungen erlassen.
 
Im Juni 1975 wurde eine neue „Anordnung über die personelle Stärken und materielle Ausrüstung der örtlichen und betrieblichen Feuerwehren“ erlassen, wodurch die Kommunen Auflagen zur Werbung von Mitgliedern für die freiwilligen Feuerwehren erhielten.
 
Im März 1976 wurde die „Anordnung über die Aufgaben und die Organisation der örtlichen freiwilligen Feuerwehren und betrieblichen Feuerwehren sowie die Rechte und Pflichten ihrer Angehörigen“ erlassen. Mit dieser Anordnung wurde das System der jährlichen Rechenschaftslegungen der Wehrleitungen vor den Kommunen als Pflicht festgeschrieben und ein zusätzlicher „Stellvertreter für Kontrollen im Brandschutz und Leiter der Brandschutzgruppe“ in den örtlichen Feuerwehren eingeführt. Auch in unserer Wehr war eigens dafür eine Frauengruppe für Brandschutzkontrollen aktiv, die bis zum Ende der DDR diese Kontrollen durchführten.
 
Im Juli/August 1977 wurde festgelegt, dass nach bestimmten Leistungskriterien eine FFw den Titel „vorbildliche freiwillige Feuerwehr“ erringen konnte. Wir haben uns über die Jahre mit daran beteiligt und konnten bis zum Ende der DDR den Titel tragen. Neben einer Urkunde gab es ein Erkennungszeichen, welches an der Fahrer- und Beifahrertür am Löschfahrzeug angebracht wurde.
 

Im September 1979 folgte die Stiftung einer Medaille für treue Dienste in der FFw für 10,-,20,-,30- und 40-jährige Zugehörigkeit zur FFw, die jeweils mit einer Geldprämie und einer Urkunde verbunden war.

 
Wirkungsbereiche
 
Für die Anleitung und Ausbildung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren wurden schon zu Beginn der fünfziger Jahre schrittweise Wirkungsbereiche (WB) gebildet. Im April 1977 wurde für das Organ Feuerwehr eine einheitliche Dienstdurchführung in den örtlichen freiwilligen sowie in den betrieblich freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Diese wurde zum Jahresende 1977 präzisiert, dass den Wehrleitungen eine Wirkungsbereichsleitung übergeordnet wurde. Dies machte eine gezieltere Ausbildung mehrerer FFw untereinander möglich. Kreisgebiete wurden in mehrere Wirkungsbereiche aufgeteilt. Wir gehörten im Kreis Leipzig dem Wirkungsbereich Engelsdorf an. Dem zugeordnet waren die FFw Engelsdorf, Baalsdorf, Hirschfeld, Kleinpösna, Althen, Mölkau, Borsdorf und Zweenfurth. Die Wirkungsbereichsleitung (WBL) fungierte als Bindeglied zwischen den Abteilungen Feuerwehr der VPKA und den Abteilungen im Rat des Kreises sowie unterstützte die Arbeit der Instrukteure der Berufsfeuerwehr als auch die Führung und Leitung der einzelnen Wehren innerhalb des jeweiligen Wirkungsbereiches.
 
Eine Wirkungsbereichsleitung bestand aus:
-dem Leiter des Wirkungsbereiches (WBL)
-dem Stellvertreter für Einsatz, Aus- und Weiterbildung (Stellv. WBL EAW)
-dem Stellvertreter für Kontrolle im Brandschutz (Stellv. WBL VB)
-dem Stellvertreter für Technik (Stellv. WBL T)
 
 
Stützpunktfeuerwehren
 
Zu Beginn der 80er Jahre wurde bei den Freiwilligen Feuerwehren das System der „Stützpunktfeuerwehren“ eingeführt. Das waren ausgewählte leistungs- und personalstarke örtliche Freiwillige Feuerwehren, die über einen entsprechenden Löschfahrzeugbestand verfügten und in der Lage waren, innerhalb von 20 Minuten den Einsatzort zu erreichen. In unserem Wirkungsbereich war die FF Engelsdorf (heute zur Stadt Leipzig gehörend) als Stützpunktwehr tätig.
 
Brandschutzeinheiten
 
Die Brandschutzeinheiten (BSE) waren selbständige operative Einheiten der Feuerwehr, die im Frieden auf der Basis der Freiwilligkeit als Brandschutzzüge, Technische Züge und Brandschutzabteilungen formiert und grundsätzlich im Verteidigungszustand zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden sowie zur Beseitigung von Gemeingefahren eingesetzt wurden. Brandschutzeinheiten wurden nach militärischen Prinzipien gegliedert und geführt sowie zu Ihrer Zweckbestimmung ausgerüstet und ausgebildet. Ihre personelle – und materielle Basis bildeten die örtlichen freiwilligen und betrieblichen Feuerwehren. Die Führung übernahm ein Kommandeur der Brandschutzabteilung oder ein Zugführer im Wirkungsherd, wenn nicht ein Angehöriger des Organs Feuerwehr beauftragt wurde. Die Nummerierung der BSE erfolgte nach Bezirken. Wir gehörten der 125. Brandschutzabteilung im Bezirk Leipzig an. Zu Einsatz- und Ausbildungsfahrten wurde immer der Fahrzeugkolonne ein Regulierer als Kradmelder vorn angestellt. Unser Regulierer hatte ein Motorrad vom Typ MZ TS 250 sowie eine spezielle Einsatzkleidung.
 
 
auszeichnung
 
kradmelder ddr     uniform ddr
Kradmelder (BSE)     Dienstuniform der FF
 
barkas ddr
Führungsfahrzeug vom Typ Barkas B1000 z.B. BSE

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